„Die zweite Luft zum Leben.”

Cordula Peters

„Organspende zaubert einfach ein Lächeln.”

Meike

Fragen zum Organspendeausweis

  • Wird meine Entscheidung fürs Leben registriert?

    Die Bereitschaft, zur Organspende und fürs Leben einzutreten, wird in Deutschland nicht registriert. Deshalb ist es wichtig, die Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und die Familie darüber zu informieren.

  • Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

    Den Organspendeausweis gibt es zum Download oder zum Bestellen beim Infotelefon Organspende oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Auch die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungsunternehmen stellen Organspendeausweise zur Verfügung. Bei Apotheken, Krankenhäusern und Einwohnermeldeämtern sowie in Arztpraxen sind sie ebenso erhältlich.

  • Brauche ich eine ärztliche Untersuchung?

    Nein, jeder kann einen Organspendeausweis ausfüllen. Eine ärztliche Untersuchung ist nicht nötig.

  • Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?

    In jedem Alter ist eine Entscheidung fürs Leben möglich. Was zählt, ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom jeweiligen Lebensalter ab. Ob ein Organ transplantiert werden kann, entscheiden medizinische Voruntersuchungen und der Arzt zum Zeitpunkt der Entnahme.

  • Ich bin noch keine 18 Jahre. Kann ich trotzdem einen Organspendeausweis ausfüllen?

    Ja. Bereits ab 16 Jahren kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende im Ausweis erklären. Ab dem 14. Lebensjahr kann man widersprechen.

  • Sollte ich den Organspendeausweis immer bei mir tragen?

    Ja, am besten beim Personalausweis oder der Krankenversicherungskarte. Wichtig ist zudem, die Familie über die Entscheidung fürs Leben zu informieren.

  • Welche Organe kann ich spenden?

    Geschenke fürs Leben sind Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Darm. Ebenso können Gewebe, wie die Augenhornhaut und Teile der Haut, anderen Menschen helfen.

  • Gibt es Krankheiten, die eine Organspende ausschließen?

    In der Regel wenn der Verstorbene eine nicht ausgeheilte Krebserkrankung hat oder wenn eine schwere Infektion besteht. Bei anderen Krankheiten entscheiden die Ärzte zum Zeitpunkt der Entnahme darüber, ob Organe transplantiert werden können.

  • Ist der Eintrag im Organspendeausweis auch rechtlich gültig?

    Ja. Ist die Zustimmung darin festgehalten, ist die Organspende rechtlich zulässig. Die Angehörigen werden im Akutfall jedoch über die Entscheidung informiert.

  • Wird auf einer Intensivstation alles medizinisch Mögliche für mich getan, wenn ich einen Organspendeausweis habe?

    Ja, natürlich. Oberstes Ziel der Ärzte und aller medizinischen Maßnahmen ist es, das Leben des Patienten zu retten. Manchmal kommt die Hilfe zu spät. Die Krankheit oder Unfallfolgen sind zu weit fortgeschritten und eine Rettung ist nicht mehr möglich. Auch dann stellt sich nur bei einem bestimmten Teil von Patienten die Frage einer Organspende. Denn die erste Voraussetzung für eine Organspende ist der festgestellte Tod durch den Nachweis des Ausfalls aller Hirnfunktionen (Hirntod).

     
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine Organspende erfüllt sein?

    Das Transplantationsgesetz schreibt zwei Bedingungen vor: Erstens muss der Hirntod des potenziellen Spenders zweifelsfrei festgestellt worden sein. Und zweitens muss eine Einwilligung vorliegen, z.B. durch den Organspendeausweis, durch eine vom Verstorbenen bestimmte Person oder durch Angehörige, die nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen entschieden haben.

Wir stehen hinter FÜRS LEBEN

FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE. ist eine Initiative der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine kurze Erklärung, wer die DSO ist und was sie macht, finden Sie im Glossar. Ausführliche Informationen auf der DSO-Webseite.

www.dso.de
Infotelefon Organspende