„Ich kämpfte um mein Leben.”

Sabine Lembke

„Ein Kinderlachen hat einen befreienden Zauber.”

Fynn Gabriel Reuther

Fragen zur Organspende

  • Stimmt es, dass ich als Organspender mehreren Menschen das Leben retten kann?

    Ja, im Durchschnitt hilft ein Organspender drei Empfängern, da durchschnittlich drei Organe entnommen werden können.

  • Warum ist meine Entscheidung für die Organspende so wichtig?

    Weil sie Leben rettet. Jeder Organspender hilft nach seinem Tod anderen Menschen, die dringend auf ein neues Organ angewiesen sind. Die Bereitschaft zur Organspende bedeutet Solidarität und Nächstenliebe gegenüber seinen Mitmenschen.

  • Warum sollte ich mit meiner Familie über Organspende sprechen?

    Für die Angehörigen ist es immer eine schwierige Situation, wenn ein nahe stehender Mensch verstirbt. Die Entscheidung für oder gegen Organspende ist in diesem Moment eine große zusätzliche Belastung. Deswegen ist es wichtig, dass die Angehörigen den Willen des Verstorbenen kennen und damit von dieser schwierigen Entscheidung befreit sind.

  • Wie kann ich meine Freunde und Verwandten dazu motivieren, einen Organspendeausweis auszufüllen?

    Es gibt viele Argumente, die für einen Organspendeausweis sprechen. Das wichtigste ist, dass man anderen Menschen mit dieser Entscheidung die Chance auf ein zweites Leben schenkt. Außerdem sollte man bedenken, dass jeder in die Situation geraten kann, auf eine lebensrettende Organspende angewiesen zu sein und dieses Geschenk dann sicher auch gerne selbst annimmt. Wenn jeder bereit ist zu geben, hat jeder im Bedarfsfall auch eine größere Chance, ein lebensrettendes Organ zu bekommen.

  • Ist es möglich, nur bestimmte Organe zu spenden?

    Ja. Dies kann man im Organspendeausweis entsprechend eintragen.

  • Welche Gewebe kann ich nach meinem Tod spenden?

    Gespendet werden können beispielsweise die Augenhornhäute, Teile der Haut und der Blutgefäße, Knochengewebe, Knorpelgewebe und Sehnen.

  • Wie stehen die Kirchen zur Organspende?

    Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche haben bereits 1990 eine gemeinsame Erklärung zur Organspende herausgegeben. Diese befürwortet sowohl die Organspende nach dem Tod als auch zu Lebzeiten, sofern Organhandel ausgeschlossen, die Würde des Spenders gewahrt und die Freiwilligkeit der Lebendspende gegeben ist. Die Kirchen sehen in der Organspendebereitschaft ein Zeichen der Nächstenliebe und Solidarität mit Kranken und Behinderten.

     
  • Wie stehen die Deutschen zur Organspende?

    Laut Umfragen stehen die meisten der Organspende positiv gegenüber. 74 Prozent der Befragten würden einer Organspende nach ihrem eigenen Tod zustimmen (Kantar Health, 2010).

  • Wie viele Bürger haben einen Organspendeausweis?

    Nur circa 20 Prozent der Bundesbürger haben ihre Entscheidung fürs Leben in einem Ausweis vermerkt.

  • Hat die Familie ein Mitspracherecht, wenn ein Organspendeausweis vorliegt?

    Nach dem Gesetz hat die Familie kein Recht auf eine abweichende Entscheidung. Liegt eine Zustimmung des Verstorbenen vor, wird die Familie jedoch über die Organspende informiert. Es ist daher besonders wichtig, dass jeder auch mit seinen Angehörigen über seine Entscheidung zur Organspende spricht.

  • Wie groß ist der Bedarf an Spenderorganen?

    Insgesamt werden mehr Organe benötigt als gespendet. Im Jahr 2011 beispielsweise wurden 2.055 Nieren verpflanzt. Auf der Warteliste für eine Nierentransplantation stehen hingegen rund 8.000 Patienten. Der Bedarf an Spendernieren ist am größten. Es folgen Leber, Herz und Lunge. Lediglich bei der Bauchspeicheldrüse und beim Dünndarm kann der Bedarf nahezu gedeckt werden.

  • Wie lange muss man auf ein Spenderorgan warten?

    In Deutschland beträgt die Wartezeit für eine Niere fünf bis sechs Jahre. Für ein Herz, eine Lunge, eine Leber oder eine Bauchspeicheldrüse sind es ein bis zwei Jahre.

  • Wie viele Menschen warten auf ein Spenderorgan?

    Insgesamt warten in Deutschland etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Drei davon sterben täglich, weil es nicht genügend Organspenden gibt.

  • Warum gibt es so lange Wartelisten für Spenderorgane?

    Weil viele Menschen krank sind und nur durch eine Transplantation gerettet werden können. Leider herrscht immer noch ein Mangel an Spenderorganen, so dass nicht allen Patienten geholfen werden kann.

  • Wie wahrscheinlich ist es, selbst einmal ein Spenderorgan zu benötigen?

    Im Prinzip kann jeder durch einen plötzlichen Unfall oder durch eine schwere Krankheit in die Lage geraten, auf eine Transplantation angewiesen zu sein. Rein statistisch gesehen ist die Wahrscheinlichkeit größer, selbst einmal ein Organ zu benötigen, als Organspender zu werden.

  • Kann ich zu Lebzeiten Organe spenden?

    Ja, eine Nieren- oder Teilleberspende ist möglich, sofern die Gesundheit des Spenders nicht akut gefährdet wird. Die Lebendspende ist allerdings gesetzlich nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (z.B. Eltern oder Geschwister des Empfängers), unter Ehepartnern, Verlobten oder zu Gunsten anderer Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahe stehen, erlaubt. Nach dem deutschen Transplantationsgesetz hat die postmortale Spende Vorrang vor der Lebendspende. Jedem Patient soll damit die Chance gegeben werden, ein postmortales Organ zu erhalten.

  • Wird die Organspende finanziell entschädigt?

    Nein. Sie beruht ausschließlich auf einer freiwilligen, altruistischen Entscheidung fürs Leben. Nach dem Transplantationsgesetz darf die Bereitschaft zur Organspende nicht von wirtschaftlichen Überlegungen abhängen.

  • Gibt es Organhandel in Deutschland?

    Nein. In Deutschland ist kein Fall von Organhandel bekannt. Mit dem Transplantationsgesetz ist der Organhandel unter Strafe gestellt.

  • Können sich die Angehörigen nach der Organspende noch einmal von dem Verstorbenen verabschieden?

    Ja. Die Angehörigen können sich nach der Organentnahme in jeder gewünschten Weise vom Verstorbenen verabschieden. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.

  • Wer ist für die Organspende zuständig? Wer ist die Deutsche Stiftung Organtransplantation?

    Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) trägt seit Juli 2000 die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende. Sie ist – gemäß dem Transplantationsgesetz - als bundesweite Koordinierungsstelle für Organspende beauftragt. Ihre Aufgaben sind mit der Bundesärztekammer, dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und der deutschen Krankenhausgesellschaft vertraglich festgelegt. Die DSO unterstützt alle Krankenhäuser im Organspendeprozess und stimmt die Zusammenarbeit mit der internationalen Vermittlungsstelle für Spenderorgane (Eurotransplant) und den rund 50 Transplantationszentren in Deutschland ab.

  • Was ist der Hirntod?

    Der Hirntod ist der unumkehrbare Ausfall des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms. Das Gehirn ist das übergeordnete Steuerorgan aller elementaren Lebensvorgänge. Mit seinem Tod ist auch der Mensch in seiner Ganzheit gestorben.

  • Wie ist der Ablauf bei einer Organspende?

    Wenn bei einem Verstorbenen der Hirntod zweifelsfrei von zwei unabhängigen Ärzten festgestellt wurde und eine Zustimmung zur Organspende vorliegt, werden die erforderlichen Laboruntersuchungen und medizinischen Tests durchgeführt. Die Organentnahme wird vorbereitet und die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant (ET) informiert, die für die Vermittlung der entnommenen Organe zuständig ist. Die Bundesärztekammer hat die Richtlinien für die Zuteilung von Organen in Deutschland streng geregelt. Ist ein geeigneter Empfänger ermittelt, werden die entnommenen und konservierten Organe in die betreffenden Transplantationszentren transportiert.

  • Kann ich bestimmen, wer ein nach dem Tode gespendetes Organ bekommt?

    Nein. Es ist weder möglich, einen Empfänger festzulegen noch bestimmte Personen auszuschließen. Die gespendeten Organe werden nach festgelegten rein medizinischen Kriterien durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant an die Patienten auf den Wartelisten vergeben. Für Deutschland hat die Bundesärztekammer genaue Richtlinien verfasst. Im Vordergrund stehen die Dringlichkeit und Erfolgsaussicht.

  • Erfährt der Empfänger etwas über den Spender?

    Nein. Der Name des Spenders wird dem Empfänger nicht mitgeteilt. Umgekehrt gilt: Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer ein gespendetes Organ erhalten hat. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation teilt den Angehörigen auf Wunsch jedoch mit, dass das Organ oder die Organe erfolgreich transplantiert werden konnten.

  • Muss ich die Absicht, Organe zu spenden, testamentarisch festhalten?

    Nein. Die persönliche Bereitschaft, nach dem Tod anderen Menschen durch eine Organspende zu helfen, kann völlig unbürokratisch zum Beispiel in einem Organspendeausweis eingetragen oder der Familie mündlich mitgeteilt werden. Ein Testament wird zu einem Zeitpunkt eröffnet, an dem es für eine Organspende bereits zu spät ist.

  • Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?

    Ja. Wer seine Entscheidung ändern will, kann dies jederzeit im Organspendeausweis vermerken oder die Angehörigen darüber informieren.

  • Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung existiert?

    Ja. Man kann diese so verfassen, dass die Möglichkeit zur Organspende erhalten bleibt. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es wichtig, gerade zu diesen Punkten eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Vom Bundesministerium der Justiz gibt es dazu ausformulierte Textvorschläge. Möglich ist z.B. "Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu. (Ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.“

  • Stimmt es, dass der typische Organspender ein Unfallopfer ist?

    Nein. Fast drei Viertel aller Organspender sind aufgrund von Gefäßerkrankungen des Gehirns, z.B. einem Schlaganfall, an einem Hirntod gestorben und nur ein Viertel an den Folgen einer äußeren Verletzung, die durch einen Unfall verursacht wurde.

Wir stehen hinter FÜRS LEBEN

FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE. ist eine Initiative der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine kurze Erklärung, wer die DSO ist und was sie macht, finden Sie im Glossar. Ausführliche Informationen auf der DSO-Webseite.

www.dso.de
Infotelefon Organspende