„Ich führe heute ein fast normales Leben. Nur viel bewusster.”
Fragen zur Organtransplantation
- Was ist eine Organtransplantation?
- Wann ist eine Transplantation notwendig?
- Wie erfolgreich lassen sich Organe übertragen?
- Gibt es Alternativen zu einer Transplantation?
- Welche Bereiche regelt das Transplantationsgesetz?
- Nach welchen Kriterien werden die gespendeten Organe an die Empfänger vermittelt?
- Wie erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste?
- Wie gelangt das Organ zum Empfänger?
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Was ist eine Organtransplantation?
Die Übertragung von funktionstüchtigen Organen auf einen schwer kranken Patienten. Die Organe haben Menschen nach ihrem Tod gespendet, um anderen zu helfen. Eine Niere oder ein Teil der Leber können sogar zu Lebzeiten an einen nahen Verwandten oder eine andere dem Spender nahe stehende Person gespendet werden. Die Organtransplantation ist heute ein gängiges Therapieverfahren und gehört zum Standard der medizinischen Versorgung.
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Wann ist eine Transplantation notwendig?
Wenn beispielsweise durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall bestimmte Organe unheilbar geschädigt sind und sie ihre Funktionen im Körper nicht mehr übernehmen können. Dann ist die Verpflanzung von Spenderorganen meist die einzig mögliche und auch wirksamste Therapie.
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Wie erfolgreich lassen sich Organe übertragen?
Durch vielfältige medizinische Entwicklungen sind die Erfolgsraten für alle transplantierten Organe ständig gestiegen und heute sehr hoch. Bei Nieren sind bis zu 85 Prozent der transplantierten Organe eines toten Spenders nach einem Jahr noch funktionstüchtig. Bei der Lebendspende sind es sogar 93 Prozent. Nach fünf Jahren arbeiten noch bis zu 70 bzw. 84 Prozent der Spendernieren. Bei Herz-, Leber-, Lungen- und Bauchspeicheldrüsentransplantationen liegen die Erfolgsraten etwas darunter.
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Gibt es Alternativen zu einer Transplantation?
Die Frage einer Transplantation stellt sich nur dann, wenn alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind und die Organe versagen. Verlieren die Nieren ihre Funktion, kann die Wartezeit auf ein Spenderorgan durch eine regelmäßige Blutwäsche (Dialyse) überbrückt werden. Auch bei Herzversagen gibt es durch das „Kunstherz“ eine Möglichkeit, das Leben des Patienten für eine bestimmte Zeit zu erhalten. Die wirksamste Hilfe bleibt jedoch die Übertragung eines funktionstüchtigen Organs.
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Welche Bereiche regelt das Transplantationsgesetz?
Das Gesetz regelt die Spende, Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, die Menschen nach ihrem Tod oder zu Lebzeiten spenden. Die Kernpunkte für eine Organspende nach dem Tod sind: Organe dürfen erst entnommen werden, nachdem der Hirntod des Spenders von zwei Ärzten unabhängig voneinander festgestellt wurde. Ebenso muss eine Zustimmung zur Organspende vorliegen. Für die Übertragung der Organe haben die Transplantationszentren Wartelisten zu führen. Die Bereiche der Organentnahme, Organvermittlung und Organtransplantation sind organisatorisch und personell voneinander getrennt.
Eine Lebendspende ist nur zugunsten eines engen Verwandten, Ehepartners, Verlobten oder einer anderen dem Spender nahe stehenden Person möglich. Organhandel ist verboten und strafbar.
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Nach welchen Kriterien werden die gespendeten Organe an die Empfänger vermittelt?
Für jedes Organ gibt es festgelegte Richtlinien von der Bundesärztekammer. Die Organvergabe geschieht ausschließlich nach diesen medizinischen Richtlinien. Im Vordergrund stehen hierbei die Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Die Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden ist für die Vermittlung von Organen zuständig, die Menschen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn nach ihrem Tode gespendet haben. Durch den Zusammenschluss der Länder haben die Patienten eine größere Chance, ein passendes Organ zu erhalten oder in dringenden Fällen sehr schnell transplantiert zu werden.
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Wie erfolgt die Aufnahme auf die Warteliste?
Sind Patienten aufgrund eines Organversagens auf eine Transplantation angewiesen, werden sie von ihrem Arzt bei einem Transplantationszentrum angemeldet. Die dort zuständigen Ärzte entscheiden zusammen mit den Patienten über die Aufnahme auf die Warteliste. Die Bundesärztekammer hat dazu Richtlinien für jedes Organ aufgestellt. Eine wichtige Voraussetzung ist beispielsweise, dass die Transplantation voraussichtlich erfolgreich sein wird.
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Wie gelangt das Organ zum Empfänger?
Jedes entnommene Organ wird in einer konservierenden Lösung verpackt und in einer speziellen Transportbox, die mit sterilem Eis befüllt ist, zügig zu den entsprechenden Transplantationszentren gebracht. Der Transport muss möglichst schnell und reibungslos ablaufen, da die Organe nur für sehr begrenzte Zeit haltbar sind. Deshalb bleiben nur wenige Stunden von der Entnahme bis zur Übertragung. Der Transport kann je nach verbleibender Zeit und Entfernung per Flugzeug, Helikopter oder per Pkw erfolgen.
Wir stehen hinter FÜRS LEBEN
FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE. ist eine Initiative der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine kurze Erklärung, wer die DSO ist und was sie macht, finden Sie im Glossar. Ausführliche Informationen auf der DSO-Webseite.


















