„Ein normales Leben. Im Großen und Ganzen.”

Alexandra Meyer-Holtkamp

„Ein Herz für Hannes.”

Hannes Camin

Gesetzliche Regelung und Finanzierung

  • Welche gesetzliche Regelung gilt in Deutschland?

    Seit Inkrafttreten des deutschen Transplantationsgesetzes im Dezember 1997 gilt in Deutschland die so genannte „Erweiterte Zustimmungslösung“: Der Wille des Verstorbenen zu Lebzeiten hat Vorrang. Liegt keine Zustimmung vor, z.B. in Form eines Organspendeausweises, werden die Angehörigen gebeten, eine Entscheidung nach dem vermuteten Willen des Verstorbenen zu treffen. Hat der mögliche Organspender die Entscheidung auf eine bestimmte Person übertragen, tritt diese an die Stelle des nächsten Angehörigen.

  • Was passiert, wenn ich im Ausland bin? Welche gesetzlichen Regelungen gelten in anderen europäischen Ländern?

    Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille ist rechtsgültig. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen oder eine vom Verstorbenen dazu bestimmte Vertrauensperson nach dem mutmaßlichen Willen des möglichen Organspenders.
    In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden. Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten und den Angehörigen mitzuteilen. Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, empfiehlt es sich, ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis mitzuführen.

  • Warum gibt es in manchen Ländern mehr Organspender als in Deutschland?

    Im internationalen Vergleich wird deutlich, dass viele Faktoren die Organspenderate beeinflussen. In Spanien beispielsweise sieht das Gesundheitswesen eine umfassendere personelle Unterstützung der Krankenhäuser im Organspendeprozess vor als in Deutschland. Es gibt eine weitaus höhere Zahl an Koordinatoren, die Krankenhausmitarbeiter entlasten und sich in den Kliniken für die Organspende engagieren. Die große Spendebereitschaft der US-Amerikaner wird stark durch öffentliche Kampagnen gefördert, die den Patriotismus der Bürger ansprechen. Im amerikanischen Alltag ist das Thema Organspende überall präsent und wird aktiv beworben. Auch Unternehmen unterstützen staatliche Initiativen und motivieren ihre Mitarbeiter zur Organspende.

  • Weshalb wird das Gesetz in Deutschland nicht geändert, so dass jeder automatisch Organspender ist, wenn er nicht widerspricht?

    Ob die Einführung der Widerspruchslösung tatsächlich zu mehr Organspenden führen würde, wird von Experten sehr kontrovers diskutiert. Während Kritiker der derzeit geltenden Zustimmungslösung in einer Gesetzesänderung den Hebel zu mehr Organspenden sehen, plädiert die Deutsche Stiftung Organtransplantation für eine konsequentere Beteiligung der Krankenhäuser an der Gemeinschaftsaufgabe Organspende und für mehr Aufklärung innerhalb der Bevölkerung.

  • Wie wird in Deutschland die Organspende finanziert?

    Durch die Krankenkassen. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist bundesweit für die Vorbereitung und Durchführung der Organspende zuständig. Sie erstattet den Krankenhäusern die Kosten für die Organspende nach festgelegten Pauschalen. Zudem zahlt sie die Untersuchungen und den Transport der Spenderorgane zu den Transplantationszentren. Das entsprechende Budget wird der DSO vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Verfügung gestellt. Die Kosten für die Transplantation einschließlich der anteiligen Kosten der DSO übernimmt die Krankenversicherung des Empfängers.

  • Wer trägt die Kosten für eine Transplantation?

    Die Krankenkasse des Organempfängers. Das gilt ebenso bei Lebendspenden. Auch hierfür werden die notwendigen Voruntersuchungen, die Organentnahme und -übertragung von der Krankenkasse des Transplantatempfängers getragen.

Wir stehen hinter FÜRS LEBEN

FÜRS LEBEN. FÜR ORGANSPENDE. ist eine Initiative der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Eine kurze Erklärung, wer die DSO ist und was sie macht, finden Sie im Glossar. Ausführliche Informationen auf der DSO-Webseite.

www.dso.de
Infotelefon Organspende